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Beitragsordnung des Reha-Sport-Verein Balve e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Beiträge der Mitglieder sowie, die Kurs – Gebühren.

§ 2 Beschlüsse

1. Der geschäftsführende Vorstand beschließt über die zu erhebenden Beiträge.

2. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 3 Beiträge

Derzeit erhebt der Verein die folgenden Beiträge und Kursbeiträge:

1. Mitgliedsbeitrag pro Halbjahr ( stand JHV: 19.12.2013)

2. Sportbeitrag pro Halbjahr für Balve/ Garbeck und Beckum

3. Kursbeitrag Kinder pro Halbjahr Karate/ Modern-Tang-Soo-Do

4. Kursbeitrag für Psychomotorische Förderung mit dem Trampolin

5. Kursbeitrag Aqua Gymnastik richtet sich nach Kurseinheiten/ Stunden

– Erwachsene: Std Euro 5,80

– Mitglieder: Std Euro 5,00

Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse usw.) können gesonderte Kursbeiträge erhoben werden, die im
Einzelnen in der Beitragsordnung festzulegen sind.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 07 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden
Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der
Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei
Inanspruchnahme der Beitragsklasse 07.

4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW die
Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.

5. Kursbeiträge: Für die Inanspruchnahme der Kurse sind von den Mitgliedern Kursbeiträge gem. der
Beitragsordnung zu entrichten, für die Kursteilnehmer besteht eine zusätzliche Nichtmitgliederversicherung
bei der ARAG Sporthilfe NRW e.V.

6. Der Einzug der Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren. Der Verein ist berechtigt Rücklastschriftgebühren
und durch die Rücklastschrift entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Von Mitgliedern, die keine Einzugsermächtigung erteilen, kann eine Gebühr für Rechnungsstellung
gefordert werden.

8. Wenn der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist befindet sich das
Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug. Rückständige Beiträge und Gebühren können nach
vorangegangenem Mahnverfahren auf dem Rechtswege eingetrieben werden. Dadurch entstehende
Kosten sind zusätzlich zu zahlen.

9. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt ab dem Jahr 2015 zu den Fälligkeitsterminen 28.02. bzw.
31.08. Bei Neueintritt nach dem Fälligkeitstermin wird der jeweilige Halbjahresbeitrag sofort fällig.

10. Der Einzug der Sport- und Kursbeiträge erfolgt zu den Fälligkeitsterminen 28.02. bzw. 31.08. Bei
Neueintritt bis zum 28.02. bzw. 31.08. eines Jahres ist der jeweilige Halbjahresbeitrag zum 28.02. bzw.
31.08. fällig. Bei Neueintritt zwischen dem 01.03. und 30.06.bzw. 01.09. und 31.12. eines Jahres ist für
das angefangene Halbjahr der Mitgliederbeitrag gemäß der Beitragsklasse in voller Summe und der
Sportbeitrag gemäß der Beitragsklasse anteilig von 1/6. des Halbjahresbeitrages zu entrichten. Dieser
ist sofort fällig.

§ 5 Sonstiges

Die Beitragsgebühren erfolgen durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der
Mitglieder werden nach Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 6 Vereinskonto

– Bankverbindung: Sparkasse im Märkischen Kreis

– IBAN: DE12 4585 1020 0090 023177

– BIC: WELADED 1PLB

(Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.)

Die Höhe der Beiträge wurde in der Mitgliederversammlung vom 19.12.2014 bestätigt.

1. Mitglieder – Beitrag/ Halbjahr für Erwachsene

Stand 19.12.2013 gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung

Beitrags-Klasse

Mitgliedsform

Beitragshöhe pro Halbjahr

M3

Erwachsene über 18 Jahre

Euro 25,00

M4

Ehrenmitglieder

Euro 00,00

M5

Ehepaare/ Partner

Euro 38,50

M6

Familienbeitrag mit Kindern

Euro 56,50

M7

Azubis, Bundesfreiwilligendienst FSJ, Studenten

Euro 20,00

M8

Fördernde Mitglieder/ Spende

Euro 25,00

M9

Passive Mitglieder/ keine Teilnahme

Euro 20,00

2. Sport- Beitrag / Halbjahr für Erwachsene

Balve/ Garbeck und Beckum

Beitrags-Klasse

Mitgliedsform

Beitragshöhe

Balve/ Garbeck

Beitragshöhe Beckum

S3

Erwachsene über 18 Jahre

Euro 40,00

Euro 30,50

S5

Ehepaare/ Partner

Euro 70,00

Euro 53,00

S6

Familienbeitrag mit Kindern

Euro 100,00

Euro 76,00

S7

Azubis, Bundesfreiwilligendienst FSJ, Studenten

Euro 35,00

Euro 27,00

Beitragsordnung 2. Halbjahr 2014 Kinder-Kurse

Kursbeitrag Kinder Karate/ Modern-Tang-Soo-Do

Gr.1: Anfänger (2), wöchentlich, Di 17:00-18:00 Uhr

Gr.2: Fortgeschrittene, wöchentlich, Do 18:00-19:30 Uhr

Gr.3: Show alle 2 Wochen, Fr 17:30-19:00 Uhr

Gr.4: Anfänger (1), wöchentlich, Di 16:00-17:00 Uhr

Kind

Karate Gr. 1

Karate Gr. 2

Karate Gr.3

Karate Gr.4

1.Kind

Euro 65,00

Euro 65,00

Euro 20,00

Euro 65,00

2.Kind

Euro 45,00

Euro 45,00

Euro 20,00

Euro 45,00

3.Kind

Euro 25,00

Euro 25,00

Euro 20,00

Euro 25,00

Jedes weitere Kind

Euro 10,00

Euro 10,00

Euro 20,00

Euro 10,00

Kursbeitrag für Psychomotorische Förderung mit dem Trampolin

Gr. 1 & Gr. 2, Fr alle 2 Wochen 16:00-17:30 Uhr

Kind

Trampoline Gr. 1

Trampoline Gr. 2

1.Kind

Euro 32,50

Euro 32,50

2.Kind

Euro 22,50

Euro 22,50

3.Kind

Euro 12,50

Euro 12,50

Jedes weitere Kind

Euro 05,00

Euro 05,00

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